(kunid) Sofern es Grund für Klagen gibt, wird diesen nur sehr selten stattgegeben, überwiegend kommt es zu Vergleichen oder Rücknahmen der Klage. Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage hervor.

Österreichweit sind, Stand 11. Juli, 3.005 Personen durch die Österreichische Akademie für ärztliche und pflegerische Begutachtung (ÖBAK) zur Pflegegeldeinstufung zertifiziert. Davon sind 908 Ärzte und 2.079 Pflegefachkräfte.

Dies geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Neos durch Bundesminister Johannes Rauch hervor.

Zuletzt waren 523 Gutachter mit Pflegeausbildung in der Pflegegeldbegutachtung tätig (Pensionsversicherungsanstalt: 269; Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen: 183; Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau: 71).

Aus der Ärzteschaft waren es 662 (PVA: 339; SVS: 198; BVAEB: 125). In aller Regel handelt es sich um externe Gutachter.

Anzahl von und Kosten der Gutachten

Letztes Jahr wurden 258.120 Pflegegeldbegutachtungen vorgenommen. Der Großteil (202.341) fiel bei der PVA an, bei der SVS 33.480, bei der BVAEB 22.299.

Die PVA wandte hierfür 31,59 Millionen Euro auf, wobei hier sämtliche Kosten der externen und internen Begutachtung inklusive innerbetrieblicher Leistungsverrechnung (Overhead-Kosten) erfasst sind.

Bei der BVAEB beliefen sich die Kosten, ausgenommen die Zuständigkeit der Unfallversicherung, auf 2,97 Millionen Euro.

Was ein Gutachten kostet

Die Honorare werden von der Sozialversicherung mit der Ärztekammer und dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vorab akkordiert und durch letzteres festgesetzt.

Der seit Juli 2023 geltende Tarif sieht für ein ärztliches Gutachten ein Honorar von 90 Euro vor, für eines einer Pflegefachkraft 70 Euro.

Weiters gibt es 40 Euro Kinderzuschlag und 24 Euro Zuschlag bei Hausbesuch. Ein vergeblicher Hausbesuch wird mit 27 Euro verrechnet.

59,2 Tage Verfahrensdauer

Wie viel Zeit von der Einreichung eines Antrags auf Pflegegeld bis zu einem Begutachtungstermin aktuell verstreicht, konnte das Ministerium „mangels zur Verfügung stehender Daten“ nicht im Detail angeben.

Ersatzhalber verweist es auf die derzeit aktuelle Verfahrensdauer. „So lag im Mai 2024 die gewichtete Verfahrensdauer aller Pflegegeld-Entscheidungsträger bei insgesamt 59,2 Tagen und somit beim Zielwert von 60 Tagen.“

Klagen enden häufig mit Vergleich, stattgegeben wird selten

Die Beantwortung gibt weiters dazu Auskunft, wie oft Pflegegeldgutachten zu Klagen führen. Die neuesten Zahlen dazu beziehen sich auf 2022.

In Summe fällten die Pensionsversicherungsträger damals 243.846 Entscheidungen über Neu- und Erhöhungsanträge. Eingebrachte Klagen gab es 10.188.

Von den 10.117 Entscheidungen der Arbeits- und Sozialgerichte machten fast die Hälfte (45,13 %) Vergleiche aus, die zweithäufigste Form der Erledigung waren Klagsrücknahmen (35,72 %).

Danach folgen Abweisungen (7,69 %), Stattgebungen (5,21 %) und sonstige Erledigungen (6,25 %).

Wie auch immer: Sprechen Sie mit Ihrem Berater – er wird mit Ihnen auch über die optimale Vorsorge sprechen.