(kunid) Richtige Schritte danach und wie man sich im Ernstfall vor hohen Kosten schützt.

Ein solches Ereignis, noch dazu auf Reisen, ist natürlich besonders ärgerlich. Umso wichtiger ist es, im Fall eines Unfalls mit dem Mietwagen die notwendigen Schritte zu kennen – darüber hinaus ist die gewählte Versicherungsvariante entscheidend.

Denn bei mangelnder Absicherung können mitunter horrende Kosten entstehen.

Erste Schritte nach einem Unfall – das ist zu beachten

Auch bei einem Unfall mit dem Mietwagen gilt es, kühlen Kopf zu bewahren: Warnweste anziehen, Unfallstelle absichern, bei schwereren Unfällen einen Notruf absetzen und den Verletzten Erste Hilfe leisten.

Sind alle Unfallbeteiligten mit dem Schrecken und Blechschäden davongekommen, ist es dennoch sinnvoll oder sogar notwendig, umgehend die Autovermietung und die Polizei zu informieren. Andernfalls könnte im Nachhinein der Versicherungsschutz erlöschen. Je nach Land und Vermieter bzw. Versicherung kann auch bei bloßen Sachschäden ein Polizeibericht gefordert werden.

Besonders wichtig ist auch, Unfallort und Schäden mit Fotos zu dokumentieren. Wenn leicht möglich, kann man das Fahrzeug auch bei der nächsten Schadenbegutachtungsstelle vorführen.

Bei Rückgabe des Mietwagens muss der Vermieter einen Schadensbericht ausstellen, unterschreiben und dem Mieter eine Kopie übergeben. Keinesfalls sollte man Dokumente unterschreiben, deren Inhalt man nicht versteht, geschweige denn falsche Angaben oder Schuldeingeständnisse.

Unfallopfer vs. Unfallverursacher – und welche Versicherung zahlt was?

Wer mit einem Mietwagen unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, hat wenig zu befürchten: Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners muss für den verursachten Schaden am Mietauto aufkommen.

Abgewickelt wird dies von der Autovermietung – die auch darüber bestimmt, wohin das beschädigte Fahrzeug transportiert werden soll, falls es nicht mehr fahrtüchtig ist. Auf gar keinen Fall sollte man das beschädigte Mietauto in Eigenregie abschleppen oder reparieren lassen.

Falls man selbst oder Mitfahrer bei einem fremdverursachten Unfall verletzt wurden, besteht ebenfalls ein Anspruch gegen die Versicherung des Unfallgegners.

Anders verhält es sich, wenn man den Unfall selbst verursacht: Die Kfz-Haftpflicht der Mietwagenfirma übernimmt alle Sachschäden an beteiligten Fremdfahrzeugen, Insassen sowie umliegender Infrastruktur, wie z. B. Straßenschildern und Leitplanken. Allerdings: Die Kosten für die Reparaturen am Mietwagen werden durch die Haftpflichtversicherung nicht gedeckt. Dafür kommt nur eine Teil- bzw. Vollkasko-Versicherung auf.

Daher empfiehlt es sich auch, bei der Mietwagenbuchung immer eine Vollkaskoversicherung mit abzuschließen – am besten ohne Selbstbehalt (0 Euro). Denn nichts ist teurer, als im Falle eines Unfalls für den kompletten Schaden aufkommen zu müssen.

In diesem Sinne: Kommen Sie gut durch den Sommerverkehr – und besprechen Sie sich auch mit Ihrem Berater; er kennt sowieso die besten Versicherungsmodelle.